In diesem Artikel erfährst du mehr dazu, was zu tun ist, wenn du eine bereits beglichene Forderung bezahlst.
Vorgehensweise bei beglichenen Forderungen
Solltest du unsere Forderung bereits beglichen haben, musst du vorerst keine weiteren Schritte unternehmen.
Sobald die Zahlung bei uns im Haus verbucht wurde, wird deine Akte geschlossen.
Verbleibende Restforderung
Wenn dann noch eine Restforderung besteht, erhältst du eine weitere Zahlungsaufforderung von uns schriftlich per Post.
Guthaben und Rückzahlung
Wenn du an uns zu viel überwiesen hast, werden wir dieses Guthaben auf deine ggf. weitere offene Forderung zu deinen Gunsten buchen.
Wenn du keine weiteren offenen Forderungen bei uns hast, werden wir das Guthaben an dich auszahlen.
Bitte beachte, dass diese Auszahlung immer an die Bankverbindung erfolgt, von der die Zahlung(en) erfolgt ist.