In diesem Artikel erfährst du, an wen du deine Überweisungen bei einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid tätigen musst.
- Schnellanleitung
- Details zur Zahlung bei Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Kontaktaufnahme mit der Kanzlei
- Wichtige Hinweise zur Vermeidung weiterer Kosten
Schnellanleitung
- Keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen
- Kontaktaufnahme per E-Mail oder Post
- Zahlungsvereinbarung mit der Kanzlei treffen
Details zur Zahlung bei Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
Wenn du einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten hast, ist es wichtig, schnell zu handeln, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die Zahlung sollte an die entsprechende Kanzlei erfolgen, die den Bescheid ausgestellt hat.
Kontaktaufnahme mit der Kanzlei
Der schnellste Weg zur Kontaktaufnahme ist per E-Mail an kanzlei@ra-hildebrandt.de.
Alternativ kannst du auch postalisch Kontakt aufnehmen:
Christina Hildebrandt Rechtsanwältin
Isaac-Fulda-Allee 9,
55124 Mainz
Wichtige Hinweise zur Vermeidung weiterer Kosten
Es wird empfohlen, keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid und keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen.
Stattdessen kannst du direkt mit der Kanzlei eine Zahlungsvereinbarung treffen, um zusätzliche Kosten des Titulierungsverfahrens zu vermeiden.