In diesem Artikel erfährst du mehr dazu, wo du einen Widerspruch zurücknehmen kannst.
Widerspruch zurücknehmen – so geht es:
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Erhalt des Schreibens
Nach dem Einlegen eines Widerspruchs erhältst du von unserer Kanzlei ein Schreiben, das dich auffordert, den Widerspruch zurückzunehmen, um ein streitiges Verfahren vor Gericht zu vermeiden.
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Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht zurücknehmen
Der Widerspruch muss bei dem Amtsgericht zurückgenommen werden, das den Mahnbescheid erlassen hat.
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Schreiben an das Amtsgericht
Richte ein Schreiben an das entsprechende Amtsgericht und teile darin kurz mit, dass du deinen Widerspruch zurücknimmst. Achte darauf, das Aktenzeichen, das mit „20...“ beginnt, in deinem Schreiben zu erwähnen. -
Kopie an unsere Kanzlei senden
Sende eine Kopie deines Schreibens an unsere Kanzlei per E-Mail an kanzlei@ra-hildebrandt.de oder postalisch an:
Christina Hildebrandt Rechtsanwältin
Isaac-Fulda-Allee 9
55124 Mainz
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Bestätigung und Zahlungsvereinbarung
Sobald dein Schreiben mit der Rücknahme des Widerspruchs bei uns eingeht, werden wir dich informieren und eine Zahlungsvereinbarung mit dir treffen.
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Kein Gerichtsverfahren
Durch die Rücknahme des Widerspruchs wird kein Gerichtsverfahren angestrebt. Beachte jedoch, dass die Forderung mit einem Vollstreckungsbescheid weiterhin gesichert wird.
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Forderung begleichen
Wenn du die Forderung vollständig ausgleichst, wird kein Vollstreckungsbescheid notwendig sein, und das Verfahren wird vor diesem Titel abgeschlossen. Es entstehen dann keine weiteren Kosten zu deiner Forderung.